Und hier das "Kleingedruckte"

Hier könnt Ihr Euch das Ganze im PDF-Format ausdrucken. Benötigt wird der Acrobat Reader den Ihr Euch Hier herunterladen könnt.
PDF Datei öffnen >>
 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Club Nautique

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Club Nautique den Abschluß eines Vertrages über die Teilnahme an einem Theoriekurs oder einem Ausbildungssegeltörn an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Club Nautique zustande.

2. Anweisungen des Skippers

Der Teilnehmer erkennt an, daß bei Praxiskursen auf den Schiffen in jeglicher Hinsicht allein die Entscheidung des Skippers maßgebend ist. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, die Anweisungen des Skippers im seemännischen Bereich und in Sachen Bordbetrieb zu befolgen.

3. Haftung

Jeder Skipper von Club Nautique haftet bei Personen- und Sachschäden, die bei der theoretischen und praktischen Ausbildung entstehen, für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen seiner Skipperhaftpflicht (Personen- und Sachschäden bis maximal 500.000 EUR).

4. Gebühren für Ausbildung

Die Gebühren für die theoretische Ausbildung richten sich nach der aktuellen Preisliste und müssen spätestens bei der ersten Unterrichtsstunde entrichtet werden. In diesen Gebühren sind die Kosten der Prüfung, Kosten für Unterrichtsmaterial sowie Kosten für das ärztliche Attest nicht enthalten. Der Club Nautique kann keinerlei Garantie für das Bestehen der jeweiligen Prüfungen (Theorie und Praxis) geben. Von den Kursteilnehmern wird erwartet, daß sie sich außerhalb des Unterrichts auf die Prüfung vorbereiten.

5. Gebühren für Törns

Die Gebühren für die Törns richten sich nach der aktuellen Preisliste. Im Preis enthalten sind die Ausbildung, Koje, Chartersteuern und Abgaben. Bei Vertragsschluß sind 20% der Törngebühren fällig. Bis spätestens vier Wochen vor Törnbeginn sind die restlichen Gebühren von 80% zu zahlen.

6. Nebenkosten

Nebenkosten wie Hafengebühren, Permit, Diesel, Gas, Skipperverpflegung und Endreinigung werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die vor Ort von jedem Teilnehmer (außer Skipper) einzuzahlen ist.

7. Rücktritt vom Vertrag

Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen darf der Club Nautique vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden die eingezahlten Gebühren ohne Abzug zurückgezahlt. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche bestehen nicht. Sollte ein Kurs nicht stattfinden, werden die Teilnehmer bis spätestens eine Woche vor Beginn benachrichtigt.

8. Stornogebühren bei Kursen

Kursteilnehmer können bis vier Wochen vor Kursbeginn vom Theoriekurs zurücktreten. Dabei wird vom Club Nautique eine Stornogebühr von 20% der Kursgebühren erhoben. Sollte ein Teilnehmer einen Vertreter benennen, ist der Rücktritt stornofrei bei Kursbeginn möglich.

9. Stornogebühren bei Törns

Bei Rücktritt vom Praxistörn werden drei Monate vor Törnbeginn 25%, zwei Monate vor Törnbeginn 50% und einen Monat vor Törnbeginn 100% Stornogebühr erhoben. Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Der stornierende Teilnehmer hat das Recht, einen Stellvertreter zu benennen. Wird dieser Stellvertreter vom Club Nautique akzeptiert, fallen keine Stornogebühren an. Umbuchung einer Kursart (Theorie und Praxis) sind kostenfrei, müssen jedoch spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses erfolgen. Umbuchungen während eines laufenden Kurses sind möglich, falls Parallelkurse nicht ausgebucht sind.

10. Kündigungen durch den Club Nautique

Kündigungen des Vertrages durch den Club Nautique sind fristlos möglich, wenn die Durchführung eines Törns oder Lehrgangs aufgrund einer Havarie eines Schiffes, plötzliche ernsthafte Erkrankung des Skippers oder Lehrgangsleiters oder extremer Umstände (z.B. Krieg, Naturkatastrophen), die nicht im Verantwortungsbereich des Club Nautique liegen, nicht möglich ist. Für diese Fälle wird dem Teilnehmer die Törn- bzw. Lehrganggebühr in voller Höhe zurückerstattet. Falls ein Schiff zum Beispiel wegen Havarie oder größerer Reparaturen nicht eingesetzt werden kann, darf der Club Nautique die Teilnehmer auf ein anderes gleichwertiges Schiff ohne Rücksprache mit dem Kunden einteilen. Das gleiche gilt für den Fall, daß ein Schiff nicht ausreichend ausgelastet ist. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, daß der Törn zum gleichen Zeitpunkt und zu den selben Konditionen stattfindet.

11. Törnverlauf

Prinzipiell gilt, daß der Törnverlauf durch den Skipper in Abhängigkeit von der Witterung festgelegt wird. Wünsche der Teilnehmer werden weitestgehend berücksichtigt. Während eines Törns hat der Skipper das Recht, den Törnverlauf wegen besonderer Umstände zu ändern.

12. Drogen

Jeglicher Besitz und Konsum von Drogen an Bord ist gemäß der gesetzlichen Bestimmungen untersagt.

Ich habe die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen. Ich versichere, daß ich gesundheitlich in der Lage bin, an einem Segeltörn teilzunehmen und entbinde diesbezüglich den Club Nautique und deren Skipper von jeglicher Verantwortung.

Aktualisiert: 28. Oktober 2011 12:39 Uhr