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Und hier das "Kleingedruckte"

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Club Nautique
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Club Nautique den Abschluß eines Vertrages
über die Teilnahme an einem Theoriekurs oder einem Ausbildungssegeltörn an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Der Vertrag kommt mit
der Annahme durch den Club Nautique zustande.
2. Anweisungen des Skippers
Der Teilnehmer erkennt an, daß bei Praxiskursen auf den Schiffen in jeglicher Hinsicht
allein die Entscheidung des Skippers maßgebend ist. Der Teilnehmer erklärt sich
bereit, die Anweisungen des Skippers im seemännischen Bereich und in Sachen Bordbetrieb
zu befolgen.
3. Haftung
Jeder Skipper von Club Nautique haftet bei Personen- und Sachschäden, die bei der
theoretischen und praktischen Ausbildung entstehen, für vorsätzliche oder grob fahrlässig
verursachte Schäden im Rahmen seiner Skipperhaftpflicht (Personen- und Sachschäden
bis maximal 500.000 EUR).
4. Gebühren für Ausbildung
Die Gebühren für die theoretische Ausbildung richten sich nach der aktuellen Preisliste
und müssen spätestens bei der ersten Unterrichtsstunde entrichtet werden. In diesen
Gebühren sind die Kosten der Prüfung, Kosten für Unterrichtsmaterial sowie Kosten
für das ärztliche Attest nicht enthalten. Der Club Nautique kann keinerlei Garantie
für das Bestehen der jeweiligen Prüfungen (Theorie und Praxis) geben. Von den Kursteilnehmern
wird erwartet, daß sie sich außerhalb des Unterrichts auf die Prüfung vorbereiten.
5. Gebühren für Törns
Die Gebühren für die Törns richten sich nach der aktuellen Preisliste. Im Preis
enthalten sind die Ausbildung, Koje, Chartersteuern und Abgaben. Bei Vertragsschluß
sind 20% der Törngebühren fällig. Bis spätestens vier Wochen vor Törnbeginn sind
die restlichen Gebühren von 80% zu zahlen.
6. Nebenkosten
Nebenkosten wie Hafengebühren, Permit, Diesel, Gas, Skipperverpflegung und Endreinigung
werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die vor Ort von jedem Teilnehmer
(außer Skipper) einzuzahlen ist.
7. Rücktritt vom Vertrag
Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen darf
der Club Nautique vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden die eingezahlten
Gebühren ohne Abzug zurückgezahlt. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche bestehen
nicht. Sollte ein Kurs nicht stattfinden, werden die Teilnehmer bis spätestens eine
Woche vor Beginn benachrichtigt.
8. Stornogebühren bei Kursen
Kursteilnehmer können bis vier Wochen vor Kursbeginn vom Theoriekurs zurücktreten.
Dabei wird vom Club Nautique eine Stornogebühr von 20% der Kursgebühren erhoben.
Sollte ein Teilnehmer einen Vertreter benennen, ist der Rücktritt stornofrei bei
Kursbeginn möglich.
9. Stornogebühren bei Törns
Bei Rücktritt vom Praxistörn werden drei Monate vor Törnbeginn 25%, zwei Monate
vor Törnbeginn 50% und einen Monat vor Törnbeginn 100% Stornogebühr erhoben. Der
Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Der stornierende Teilnehmer
hat das Recht, einen Stellvertreter zu benennen. Wird dieser Stellvertreter vom
Club Nautique akzeptiert, fallen keine Stornogebühren an. Umbuchung einer Kursart
(Theorie und Praxis) sind kostenfrei, müssen jedoch spätestens vier Wochen vor Beginn
des jeweiligen Kurses erfolgen. Umbuchungen während eines laufenden Kurses sind
möglich, falls Parallelkurse nicht ausgebucht sind.
10. Kündigungen durch den Club Nautique
Kündigungen des Vertrages durch den Club Nautique sind fristlos möglich, wenn die
Durchführung eines Törns oder Lehrgangs aufgrund einer Havarie eines Schiffes, plötzliche
ernsthafte Erkrankung des Skippers oder Lehrgangsleiters oder extremer Umstände
(z.B. Krieg, Naturkatastrophen), die nicht im Verantwortungsbereich des Club Nautique
liegen, nicht möglich ist. Für diese Fälle wird dem Teilnehmer die Törn- bzw. Lehrganggebühr
in voller Höhe zurückerstattet. Falls ein Schiff zum Beispiel wegen Havarie oder
größerer Reparaturen nicht eingesetzt werden kann, darf der Club Nautique die Teilnehmer
auf ein anderes gleichwertiges Schiff ohne Rücksprache mit dem Kunden einteilen.
Das gleiche gilt für den Fall, daß ein Schiff nicht ausreichend ausgelastet ist.
Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, daß der Törn zum gleichen Zeitpunkt
und zu den selben Konditionen stattfindet.
11. Törnverlauf
Prinzipiell gilt, daß der Törnverlauf durch den Skipper in Abhängigkeit von der
Witterung festgelegt wird. Wünsche der Teilnehmer werden weitestgehend berücksichtigt.
Während eines Törns hat der Skipper das Recht, den Törnverlauf wegen besonderer
Umstände zu ändern.
12. Drogen
Jeglicher Besitz und Konsum von Drogen an Bord ist gemäß der gesetzlichen Bestimmungen
untersagt.
Ich habe die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen. Ich versichere, daß ich gesundheitlich in der Lage bin, an einem Segeltörn teilzunehmen und entbinde diesbezüglich den Club Nautique und deren Skipper von jeglicher Verantwortung. |